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Inhaltsverzeichnis
Die folgenden Angaben wurden von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) wissenschaftlich untersucht und bestätigt.
Gehirn und Nervensystem
Gelenke, Muskeln, Knochen
Leistungsfähigkeit
Psyche
Stoffwechsel
Zähne
Zellen
Nach Schätzung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ist der Bedarf für
Dabei handelt es sich um Schätzwerte, da nicht genügend Daten zur Berechnung des durchschnittlichen Bedarfs vorliegen. Diese Schätzwerte geben die „durchschnittliche Aufnahmemenge des Nährstoffs an, die ausgehend von Beobachtungen oder experimentellen Untersuchungen als ausreichend angenommen wird“.
Eine genauere Aufschlüsselung nach Alter und Geschlecht mit Werten für Kinder, Schwangere und Stillende finden Sie im Internet mit dem „DRV Finder“ der EFSA und auf „Referenzwerte für die Nährstoffzufuhr“ der DGE.
Die Empfehlungen der EFSA können von jenen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE), die ebenfalls in vielen Publikationen zitiert werden, abweichen, da die zugrunde liegenden Daten und Berechnungen variieren.
Quelle: DRV Finder, EFSA, aufgerufen im Internet 14.04.2020.
Bitte beachten: Referenzmengen nach EU-Verordnung (auch „Nährstoffbezugswert“ oder „NRV“ für „Nutrition Reference Values“) sind keine Verzehr- oder Zufuhrempfehlungen und sollten nicht mit den „Referenzwerten für die Nährstoffzufuhr“ der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) verwechselt werden.
Die Angabe von Referenzmengen soll dem Verbraucher lediglich ermöglichen, den Nährstoffgehalt von Lebensmitteln besser einschätzen und vergleichen zu können. Die Referenzmengen gelten EU-weit und sind unter anderem auf vielen Lebensmittelverpackungen zu finden.
Für Nahrungsergänzungsmittel (NEM) gilt zum Beispiel: Wird ein Nährstoff auf der Verpackung des NEM aufgeführt oder in Werbemitteln für das NEM genannt, müssen in einer Tagesportion des NEM mindestens 15% der Referenzmenge des Nährstoffs enthalten sein.
Quelle: Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011.
„Tatsächlich ist die überwiegende Zahl der Menschen in Deutschland mit Mineralstoffen ausreichend versorgt.“ (verbraucherzentrale.de)
Den Versorgungszustand mit Magnesium im Speziellen bezeichnet die Verbraucherzentrale dementsprechend als
mit der Einschränkung „Probleme bei Jugendlichen und Senioren“.
Quelle: Empfehlungen für die Mineralstoff-Versorgung für gesunde Erwachsene, Verbraucherzentrale NRW, 2019.
Als Magnesium-Lieferanten gelten z.B. Vollkornprodukte. Doch der Magnesiumgehalt von Lebensmitteln kann innerhalb von Lebensmittelgruppen sehr unterschiedlich sein.
Beispiele für Magnesium-haltige Lebensmittel mit ungefährem Magnesium-Gehalt je 100 g:
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) empfiehlt, dass Nahrungsergänzungsmittel für Erwachsene
enthalten sollten. Außerdem wird empfohlen, „die Tagesdosis von 250 mg auf zwei oder mehr Zufuhreinheiten eines NEM zu verteilen“.
Quelle: Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln, BfR, aufgerufen im Internet 14.04.2020.
Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung sowie eine gesunde Lebensweise.
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© Bilder: photka – iStock
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