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Vitamin B9 wird auch Folat bzw. Folsäure genannt. Diese beiden Begriffe werden oft synonym verwendet, stehen aber für die natürliche und die synthetische Form des Vitamins.
Die natürlichen Folate in Lebensmitteln werden vom Körper schlechter aufgenommen als die synthetische Folsäure. Die synthetische Folsäure wird in Nahrungsergänzungsmitteln verwendet und ist eine Vitaminvorstufe, die der Körper in das wasserlösliche B-Vitamin Folat umwandelt.
Die folgenden Angaben wurden von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) wissenschaftlich untersucht und bestätigt:
Fortpflanzung
Herz, Kreislauf, Gefäße
Immunsystem
Leistungsfähigkeit
Psyche
Stoffwechsel
Zellen
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) empfiehlt für
Die „empfohlene tägliche Zufuhr“ eines Nährstoffs kann angegeben werden, wenn der durchschnittliche tägliche Bedarf durch experimentelle Untersuchungen bekannt ist. Die Werte geben die Nährstoffzufuhr an, die wahrscheinlich ausreicht, um den täglichen Bedarf fast aller gesunden Personen der angegebenen Bevölkerungsgruppe zu decken.
DFE steht dabei für „dietary folate equivalents“ (DFEs, diätetische Folat-Äquivalente). In Lebensmitteln natürlich vorkommende Folate haben eine geringere Bioverfügbarkeit als Folsäure. Der Begriff "diätetische Folat-Äquivalente" wurde eingeführt, um diesen Unterschieden Rechnung zu tragen. Für die kombinierte Aufnahme von Nahrungsfolat und Folsäure können DFEs wie folgt berechnet werden: μg DFE = μg Nahrungfolat + (1,7 x μg Folsäure).
Eine genauere Aufschlüsselung nach Alter und Geschlecht mit Werten für Kinder, Schwangere und Stillende finden Sie im Internet mit dem „DRV Finder“ der EFSA und auf „Referenzwerte für die Nährstoffzufuhr“ der DGE.
Die Empfehlungen der EFSA können von jenen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE), die ebenfalls in vielen Publikationen zitiert werden, abweichen, da die zugrunde liegenden Daten und Berechnungen variieren.
Quelle: DRV Finder, EFSA, aufgerufen im Internet 14.04.2020.
Bitte beachten: Referenzmengen nach EU-Verordnung (auch „Nährstoffbezugswert“ oder „NRV“ für „Nutrition Reference Values“) sind keine Verzehr- oder Zufuhrempfehlungen und sollten nicht mit den „Referenzwerten für die Nährstoffzufuhr“ der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) verwechselt werden.
Die Angabe von Referenzmengen soll dem Verbraucher ermöglichen, den Nährstoffgehalt von Lebensmitteln besser einschätzen und vergleichen zu können. Die Referenzmengen gelten EU-weit und sind unter anderem auf vielen Lebensmittelverpackungen zu finden.
Für Nahrungsergänzungsmittel (NEM) gilt zum Beispiel: Wird ein Nährstoff auf der Verpackung des NEM aufgeführt oder in Werbemitteln für das NEM genannt, müssen in einer Tagesportion des NEM mindestens 15% der Referenzmenge des Nährstoffs enthalten sein.
Quelle: Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011.
„Die überwiegende Zahl der Menschen in Deutschland ist mit Vitaminen ausreichend versorgt.“ (dge.de)
Den Versorgungszustand mit Vitamin B9 (Folat/Folsäure) im Speziellen bezeichnet die Verbraucherzentrale allerdings als
mit dem Zusatz „bei jungen Frauen im gebärfähigen Alter mit Schwangerschaftswunsch Supplementierung empfohlen, ebenso zumindest im ersten Schwanger-schaftsdrittel in Absprache mit dem Frauenarzt (400 μg/Tag)“.
Quelle: Empfehlungen für die Mineralstoff-Versorgung für gesunde Erwachsene, Verbraucherzentrale NRW, 2019.
Als Vitamin B9 Lieferanten gelten Weizenkeime, Hülsenfrüchte, Eigelb, Leber und Spinat. Doch der Vitamin B9 Gehalt von Lebensmitteln kann innerhalb von Lebensmittelgruppen sehr unterschiedlich sein.
Beispiele für Vitamin-B9-haltige Lebensmittel mit Folsäure (Äquivalente) je 100 g:
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) empfiehlt, dass Nahrungsergänzungsmittel für Erwachsene
enthalten sollten. Für Schwangere empfiehlt das BfR 400 µg und ergänzt, dass diese Menge bereits bei Kinderwunsch zu empfehlen sei.
Quelle: Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln, BfR, aufgerufen im Internet 14.04.2020.
Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung sowie eine gesunde Lebensweise.
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