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Der Gattungsname geht auf Pedro Jaime Esteve (lat. Stevius) zurück, einen spanischen Arzt und Botaniker des 16. Jahrhunderts. Die Art ist nach dem paraguayischen Chemiker Ovid Rebaudi benannt, der erstmals die enthaltenen Süßstoffe beschrieb.
Wissenschaftlicher Name: Stevia rebaudiana (Bertoni) Hemsl. Süsskraut
Volkstümliche Namen: Süßkraut, Süßblatt, Honigblatt.
Die Gattung wurde zuerst vom spanischen Arzt und Botaniker Pedro Jaime Esteve beschrieben. Nach Unterlagen der spanischen Eroberer benutzten die Guarani - Indianer diese Pflanzen um ihren Mate zu süßen. Im späten 19. Jahrhundert entdeckte der Schweizer Botaniker Moisés Santiago Bertoni das Süßkraut auf einer Forschungsreise durch das östliche Paraguay und beschrieb seine Eigenschaften.
Mit Hilfe des paraguayischen Chemikers Ovid O. Rebaudi konnte im Jahr 1900 ermittelt werden, dass es sich bei dem süßen Wirkstoff um eine neue Substanz handelte. Endgültig wurden die Glykoside, die dem Süßkraut seinen süßen Geschmack geben, aber erst im Jahr 1931 von zwei französischen Chemikern isoliert.
Wegen seiner enorm süßenden Wirkung kam das Süßkraut in den 1960er-Jahren als populärer Zuckerersatz und Süßstoff nach Japan.
Produkte, die Stevia enthalten, sind in einigen Ländern seit Mitte der 1970er-Jahre auf dem Markt. In der EU gilt Steviakraut nicht als Lebensmittel, Stevia als Süßstoff ist in der EU erhältlich (siehe auch unten „Hinweise“).
Halbstrauch, bis 30 cm. Blätter sitzend, 3 bis 4 cm lang, Spreite länglich-lanzettlich oder spatelförmig, Ende stumpf, von der Mitte an bis zur Spitze gesägt, darunter ganzrandig, Oberfläche leicht drüsig behaart. Stängel unten schwach flaumig behaart, verholzt. Kräftiges Rhizom mit kaum verzweigten Wurzeln. Blütenkörbchen in lockeren, unregelmäßigen Trugdolden. Hüllkelchblätter mit hellpurpurnem Rachen und weißen Spitzen.
Zur Gattung gehören ca. 240 Arten, die überwiegend in Südamerika, Zentralamerika und Mexiko zuhause sind. Einzelne Arten sind bis in den Süden der USA verbreitet. S. rebaudiana stammt aus Paraguay.
Süßkraut enthält Diterpenglykoside (besonders Steviosid, Rebaudosid A und C und Dulcosid A), ätherisches Öl und Flavonoide.
Während das Steviakraut eine etwa 30- bis 40-fache Süßkraft im Vergleich mit Zucker hat, weisen die isolierten Glykoside Steviosid und Rebaudiosid eine 250- bis 300-fache Süßkraft auf.
Genutzt werden die Süßkrautblätter - die getrockneten Blätter von Stevia rebaudiana (Bertoni) Hemsl. - und ihre Zubereitungen bzw. die isolierten Süßstoffe.
Steviakraut ist als Lebensmittel in der EU nicht erlaubt. Als Zutat für Teemischungen dürfen Steviablätter aber verwendet werden. Zudem ist der Extrakt aus der Steviapflanze als Süßstoff E 960 zugelassen.*
Vom Verzehr oder der Anwendung selbst gesammelter oder angebauter Pflanzen, die man nicht oder nicht ausreichend kennt, oder Zubereitungen daraus, ist grundsätzlich abzuraten. Selbst Pflanzen, die im Allgemeinen als genießbar und ungefährlich gelten, können bei entsprechender Dosierung oder bei Schadstoffbelastung, durch die Zubereitung oder beispielsweise bei Allergien schädlich wirken. Oft besteht auch Verwechslungsgefahr mit ungenießbaren und gefährlichen Pflanzen. Holen Sie stets professionellen Rat von einer Fachperson, einem Arzt oder Apotheker ein.
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*Quelle: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/lebensmittel/gesund-ernaehren/stevia-zuckerfreie-suesse-mit-fraglichem-natuerlichem-image-51999
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